Sub·si·di·a·ri·täts·prin·zip, das: 1 katholische Soziallehre: gegen staatlichen Zentralismus und Kollektivismus gerichtetes Prinzip, das eine Stärkung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortung von kleineren Sozialgebilden, letztlich der Eigenverantwortung der einzelnen Person, fordert 2 Recht: Prinzip, dass eine gesellschaftliche oder staatliche Aufgabe soweit möglich von der jeweils unteren, niederen gesellschaftlichen Einheit wahrgenommen und verantwortet wird